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» Widerrufsbelehrung als PDF, 110 KB
» Datenschutzerklärung als PDF, 132 KB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 VERTRAGSPARTNER, ANWENDUNGSBEREICH
(1) Vertragspartner im Rahmen der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Möbel Hornung GmbH (im Folgenden "Möbel Hornung" bezeichnet), und der Kunde. Weitere Informationen zu den Kommunikationsdaten und der gesetzlichen Vertretung von Möbel Hornung finden Sie in der Anbieterkennzeichnung.
(2) Alle Lieferungen und Leistungen, die Möbel Hornung für Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(3) Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit ausdrücklicher Vereinbarung eines zur Geschäftsführung berechtigten Vertreters von Möbel Hornung und dem jeweiligen Kunden wirksam. Sämtliche Kommunikation im Rahmen der für den Vertrag relevanten Erklärungen findet in deutscher Sprache statt.
(4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung gelten auch für zukünftige Bestellungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 1 VERTRAGSSCHLUSS
(1) Die Angebote von Möbel Hornung auf deren Internetseiten stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei Möbel Hornung Waren zu bestellen bzw. zu verkaufen.
(2) Durch die Bestellung der gewünschten Waren durch Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars im Internet, mittels E-Mail, per Telefax, per Telefon oder postalisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zu Möbel Hornung passiert hat.
(3) Möbel Hornung ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von sieben Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Zusendung der bestellten Ware anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.
§ 3 PREISE
(1) Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 Prozent) ohne Kosten von Verpackung und Versand zum Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Für Verpackung und Versand (Versandkosten) der Lieferung werden die Kosten gesondert berechnet. Je nach Ort der Lieferung entfallen unterschiedliche Kosten. Die Höhe der jeweiligen Verpackungs- und Versandkosten sind unter der Tabelle "Versandkosten" zusammengefasst.
(3) Alle genannten Preise, auch für Verpackung und Versand, gelten nur zum Zeitpunkt der Bestellung.Mit Aktualisierung der Internet-Seiten von Möbel Hornung werden alle vorherigen Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.
(4) Zusatzleistungen und Sondervereinbarungen, wie beispielsweise Dekorations- und Montagearbeiten, bedürfen stets einer gesonderten Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
§ 4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Anzahlungen erfolgen durch Überweisung durch den Kunden, die Restzahlung wird - falls nicht ausdrücklich anders vereinbart - in bar bei Lieferung fällig
§ 5 WIDERRUFSBELEHRUNG
Es wird ausdrücklich auf das Widerrufsrecht des Kunden hingewiesen und hierbei ausdrücklich auf die separate Belehrung über das Widerrufsrecht verwiesen.
§ 6 LIEFERBEDINGUNGEN / ANNAHMEVERZUG
(1) Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager des Lieferanten im Namen von Möbel Hornung bzw. direkt durch Möbel Hornung an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse.
(2) Die Verfügbarkeit der Waren und deren Versandzeitpunkt ergeben sich aus der einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen Möbel Hornung und dem Kunden. Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Versendung von Möbel Hornung, nicht des Eingangs beim Kunden. Angaben über die Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich und schriftlich zugesagt wurde. Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass Möbel Hornung selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird; es gelten die folgenden Absätze.
(3) Sollte ein vom Kunden bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitiger Disposition aus von Möbel Hornung nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein, wird Möbel Hornung unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
(4) Soweit Möbel Hornung aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug gerät oder eine Lieferung unmöglich wird, und dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben vorbehalten.
(5) Beruhen Verzögerungen der Lieferung auf Gründen, die Möbel Hornung nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, u. a.) wird die Frist angemessen verlängert. Der Kunde wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Ursachen der Verzögerung länger als vier Wochen nach Vertragsschluss an, ist jede Partei berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
(6) Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale (§ 3 Abs. 2), deren genauer Betrag bei jeder Lieferung gesondert ausgezeichnet ist.
(7) Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf trägt die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung Möbel Hornung.
(8) Die Vereinbarung "Lieferung frei Haus" beinhaltet die Belieferung des Kunden in einem Umkreis von 30 km vom Sitz von Möbel Hornung bis einschließlich in den 2. Stock eines Gebäudes.
(9) Verweigert der Kunde die Annahme oder sagt er sich ohne Rechtsgrund von dem Vertrag los, ist Möbel Hornung berechtigt, im Falle des Annahmeverzugs, einen pauschalierten Schadensersatz statt der Leistung in Höhe von 25 % des vertraglichen Netto-Gesamtbestellpreises des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen, es sei denn der Kunde weist nach, dass Möbel Hornung nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Möbel Hornung.
(2) Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung, sonstige Verfügung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Möbel Hornung nicht zulässig.
§ 8 GEWÄHRLEISTUNG / RÜCKTRITT
(1) Die Ansprüche des Kunden gegen Möbel Hornung bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt derzeit zwei Jahre. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung, schriftlich mitzuteilen.
(2) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Möbel Hornung. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.
(3) Bei Kauf einer gebrauchten Sache verjähren die Ansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.
(4) Ist der Kunde Unternehmer und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.
(5) Bei offensichtlichen Mängeln und Transportschäden wird der Kunde gebeten, diese unverzüglich an Möbel Hornung zu melden. Er erleichtert hierdurch die evtl. Geltendmachung weiterer Ansprüche von Möbel Hornung gegenüber Lieferanten. Ist der Kunde Verbraucher, hat das Unterbleiben keine Auswirkungen auf dessen evtl. Gewährleistungsansprüche. Für Unternehmer gilt § 377 HGB.
(5) Im Falle des Rücktritts sind die gegenseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Bei Rücktritt nach Auslieferung der Ware und deren Rücknahme durch Möbel Hornung hat dieser Anspruch auf Aufwendungsersatz, Nutzungsentschädigung und Wertminderung in angemessener Höhe. Hierbei gelten grundsätzlich folgende Wertansätze, es sei denn der Kunde weißt nach, dass Möbel Hornung keine, bzw. geringere Wertminderungen, Nutzungsausfälle, und sonstige Einbußen entstanden sind:
Zeitraum nach Lieferung |
Polsterwaren |
sonstige Möbel |
|
Innerhalb des 1. Halbjahres Innerhalb des 2. Halbjahres Innerhalb des 3. Halbjahres Innerhalb des 4. Halbjahres Innerhalb des 3. Jahres Innerhalb des 4. Jahres Innerhalb des 5. Jahres Innerhalb des 6. Jahres |
35% 45% 60% 70% 80% 90% 98% 100% |
25% 35% 45% 55% 60% 75% 85% 95% |
§ 9 HAFTUNG
(1) Möbel Hornung hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
(2) Für den Fall der Tötung, der Verletzung der Gesundheit oder des Körpers sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Möbel Hornung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt ebenso unberührt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 10 AUFRECHNUNGSVERBOT
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche von Möbel Hornung aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüchen von Möbel Hornung Rechte auf Zurückbehaltung - auch aus Mangelrügen - entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 11 UNWIRKSAME KLAUSELN; GERICHTSSTAND, GELTENDES RECHT
(1) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Würzburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
(3) Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

